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Interim oder Festanstellung: Vertrag und Risiko: Textversion für KI-Agenten

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title: "Interim oder Festanstellung: Vertrag und Risiko"
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topic: "interim oder festanstellung"
author: "Filip Gergely, CEO, GQ Group"
published: 2026-10-17
updated: 2026-10-17
reading_time_minutes: 12
publisher: "GQ interim (GQsystems, a.s.)"
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# Interim oder Festanstellung: Vertrag und Risiko

> Interim oder Festanstellung? Was sich bei Vertrag, Versicherung und Haftung ändert und was Sie vor dem ersten Einsatz mit dem Steuerberater klären.


Nach Jahren in Führungspositionen fragen sich viele erfahrene Manager, ob sie in der Festanstellung bleiben oder auf Interim-Projekte umsteigen. Wie viel Sicherheit ein Arbeitsvertrag gibt, merkt man oft erst, wenn man ihn aufgeben will. Interim Management bietet dafür die Freiheit, selbst zu entscheiden, wo und woran Sie arbeiten.

Dieser Artikel vergleicht beide Modelle nach deutschem Recht: Vertrag, Versicherung, Risiko und Alltag im Einsatz. Er ist eine allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Ihre konkrete Vertragsform, Steuern und Versicherungen klären Sie bitte mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt.

## Kurz gesagt

Die Festanstellung gibt Ihnen ein regelmäßiges Gehalt, Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Als selbstständiger Interim-Experte wählen Sie Ihre Projekte selbst, kümmern sich aber selbst um Versicherungen und Rücklagen und tragen das Haftungs- und das Statusrisiko.

**1.550+** abgeschlossene Projekte von GQ interim seit 2011 (GQ interim, Broschüre 2026)

## Das Wichtigste

- Interim-Experten arbeiten in der Regel auf Basis eines Dienstvertrags und stellen Rechnungen, statt mit einem Arbeitsvertrag ein Gehalt zu beziehen.
- Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlicher Urlaubsanspruch gelten für Arbeitnehmer. Als Selbstständiger regeln Sie Laufzeit und Kündigung im Vertrag.
- Ob Sie als Einzelunternehmer oder über eine eigene GmbH arbeiten und ob Ihre Tätigkeit Gewerbe oder freier Beruf ist, klären Sie mit dem Steuerberater.
- Entscheidend ist, wie Sie im Einsatz tatsächlich arbeiten: Wer weisungsgebunden und in die Organisation des Kunden eingegliedert ist, kann trotz Dienstvertrag als beschäftigt gelten. Klarheit gibt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Gegenzug wählen Sie Ihre Projekte selbst und sehen Ergebnisse oft schon nach wenigen Wochen.

## Was sich ändert, wenn Sie aus der Festanstellung ins Interim wechseln

In der Festanstellung kümmert sich jemand anderes um vieles, worüber Sie nie nachdenken mussten. Der Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge ab, zahlt den Urlaub und bei Krankheit das Gehalt weiter. Als selbstständiger Interim-Experte organisieren Sie das meiste davon selbst.

Die wichtigsten Änderungen in der Praxis:

- Statt eines Arbeitsvertrags schließen Sie einen Dienstvertrag oder einen anderen Vertrag über Ihre Leistung und stellen für Ihre Arbeit eine Rechnung.
- Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige. Wann und mit welcher Frist die Zusammenarbeit endet, steht in Ihrem Vertrag.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nicht. Wenn Sie krank sind, stellen Sie keine Rechnung. Ein Krankentagegeld oder, in der gesetzlichen Krankenversicherung, ein Wahltarif oder die Wahlerklärung für Krankengeld schließt diese Lücke.
- Ihre Kranken- und Pflegeversicherung organisieren Sie selbst, in der Regel freiwillig gesetzlich oder privat. Die Pflegeversicherung folgt dabei der Krankenversicherung.
- Für das Alter sorgen Sie grundsätzlich selbst vor. Bestimmte Selbstständige sind allerdings kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig, dazu weiter unten mehr.
- Bezahlten Urlaub gibt es in der Regel nicht. Jeder Tag, an dem Sie nicht arbeiten, ist ein Tag ohne Rechnung.
- Zwischen zwei Projekten können Wochen oder Monate ohne Einnahmen liegen. Ein Einsatz dauert einige Wochen bis mehrere Monate, und der nächste schließt nicht immer direkt an.

## Interim oder Festanstellung: der Vergleich in einer Tabelle

Die Tabelle zeigt die typischen Unterschiede. Was im Einzelfall gilt, bestimmen Ihr Vertrag, Ihre Rechtsform und die Art, wie Sie im Einsatz arbeiten.

| Bereich | Festanstellung | Selbstständig im Interim |
| --- | --- | --- |
| Vertrag | Arbeitsvertrag | Meist Dienstvertrag, Vergütung auf Rechnung |
| Wer bestimmt die Arbeit | Arbeitgeber, im Rahmen des Weisungsrechts | Auftrag vor dem Einsatz vereinbart, die Arbeitsweise bestimmen Sie |
| Einkommen | Regelmäßiges Gehalt | Einnahmen während des Projekts, dazwischen keine |
| Urlaub und Krankheit | Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung | Kein bezahlter Urlaub, bei Krankheit nur die eigene Absicherung |
| Sozialversicherung | Arbeitgeber führt die Beiträge ab | Kranken- und Pflegeversicherung selbst, Rentenversicherung je nach Fall |
| Kündigung | Kündigungsfristen und Kündigungsschutz | Laufzeit und Kündigung laut Vertrag |
| Abwechslung | Ein Unternehmen, eine Rolle | Verschiedene Unternehmen, Branchen und Aufgaben |

*Festanstellung und selbstständige Interim-Arbeit im Überblick*

## Dienstvertrag, Werkvertrag oder Arbeitsvertrag

Für Interim-Einsätze ist der Dienstvertrag üblich. Sie schulden darin die vereinbarte Leistung, etwa die Leitung eines Werks oder die Stabilisierung einer Linie, aber keinen bestimmten Erfolg. Beim Werkvertrag schulden Sie dagegen ein Ergebnis, zum Beispiel ein abgenommenes Konzept. Das passt nur zu klar abgegrenzten Teilaufgaben.

Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit arbeiten. Nach § 611a BGB kommt es dabei auf die tatsächliche Durchführung an: Zeigt sie ein Arbeitsverhältnis, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Ein Vertrag mit der Überschrift „Dienstvertrag“ allein schützt Sie also nicht.

## Einzelunternehmer oder eigene GmbH

Für die Selbstständigkeit gibt es zwei übliche Wege: Sie arbeiten als Einzelunternehmer unter eigenem Namen oder gründen eine eigene GmbH beziehungsweise eine UG (haftungsbeschränkt). Keiner der beiden Wege ist grundsätzlich besser. Es kommt auf Ihre Einnahmen, Ihre Kosten und darauf an, wie stark Sie Ihr Privatvermögen vom Geschäft trennen wollen.

Im Überblick:

- **Einzelunternehmer.** Sie starten schnell, der Aufwand für Buchführung und Verwaltung ist geringer. Für Verbindlichkeiten aus dem Geschäft haften Sie aber mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
- **Eigene GmbH oder UG.** Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person, für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gründung dauert länger, die Buchführung ist aufwendiger, und Geld aus der Gesellschaft entnehmen Sie nicht so frei wie als Einzelunternehmer.

Als Einzelunternehmer stellt sich zusätzlich die Frage, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist. Freiberufler im Sinne von § 18 EStG brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer. Ein Manager ist aber nicht automatisch Freiberufler: Die Unternehmensberatung gilt als typischer Grenzfall, und die Entscheidung trifft das Finanzamt. Eine GmbH ist steuerlich immer ein Gewerbebetrieb.

Die Wahl der Rechtsform hat außerdem eine steuerliche Seite, die sich mit Ihren Einnahmen und mit der Gesetzgebung ändert. Entscheiden Sie sie nicht nach Artikeln im Internet oder nach der Erfahrung eines Kollegen, der eine andere Ausgangslage hat.

> **Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung** Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage in Deutschland allgemein, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine individuelle Beratung. Lassen Sie Rechtsform, Vertrag, Status, Steuern und Versicherungen vor dem ersten Einsatz von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt prüfen.

## Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung

Für die Sozialversicherung zählt nicht, was im Vertrag steht, sondern wie Sie arbeiten. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV sprechen zwei Anhaltspunkte für eine Beschäftigung: eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Gerade im Interim Management ist die Grenze heikel, denn Sie arbeiten oft monatelang im Werk des Kunden und führen dessen Mitarbeiter.

Für Ihre Selbstständigkeit spricht zum Beispiel, dass Sie über Ihre Arbeitsweise selbst entscheiden, ein klar beschriebenes Mandat mit Ziel und Ende haben, für mehrere Auftraggeber tätig sind und ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Gegen sie spricht, wenn Sie wie ein Angestellter Urlaub beantragen, feste Arbeitszeiten vorgegeben bekommen oder als normale Linienfunktion im Organigramm stehen.

Gewissheit gibt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Es wird bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt, von Ihnen oder Ihrem Auftraggeber, und ist kostenfrei. Die Clearingstelle entscheidet nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände, und ihre Entscheidung ist für die Sozialversicherung verbindlich. Sie können das Verfahren auch schon vor Beginn des Einsatzes beantragen.

Stellt die Rentenversicherung eine Beschäftigung fest, können Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend fällig werden. Zahlen muss sie der Auftraggeber als Arbeitgeber, weshalb Kunden die Statusfrage ernst nehmen. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit gestellt, kann die Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Entscheidung beginnen. Arbeiten Sie über einen Partner wie GQ interim für einen Kunden, kann die Rentenversicherung auch prüfen, ob eine Beschäftigung beim Kunden vorliegt.

Besonders genau hinsehen sollten Sie, wenn Sie als Organ bestellt werden. Wer Geschäftsführer einer GmbH wird, ohne an ihr beteiligt zu sein, gilt in der Sozialversicherung nach der Rechtsprechung in der Regel als Beschäftigter. Klären Sie das vor der Bestellung.

## Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit

Auch wer tatsächlich selbstständig ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI gilt das für Selbstständige, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Bei Gesellschaftern einer GmbH zählen die Auftraggeber der Gesellschaft.

Für Interim-Experten mit einem langen Mandat bei einem Kunden ist das ein Prüfpunkt, keine Ausnahme. Auf Antrag gibt es Befreiungen: in der Gründungsphase für höchstens drei Jahre, außerdem für Selbstständige ab 58, die nach einer früheren Selbstständigkeit erstmals auf diese Weise versicherungspflichtig würden. Ob die Pflicht Sie betrifft und ob eine Befreiung möglich ist, klären Sie mit dem Steuerberater oder direkt mit der Deutschen Rentenversicherung.

## Haftung, Versicherung und Umsatzsteuer

Als Interim-Experte übernehmen Sie Verantwortung für Ergebnisse, Budgets und Menschen. Machen Sie einen Fehler, kann der Kunde Schadenersatz fordern. Lesen Sie die Haftungsregelung im Vertrag deshalb genau und klären Sie offene Punkte vor der Unterschrift. Häufig wird die Haftung im Vertrag begrenzt, etwa auf eine Höhe, die Ihre Versicherung abdeckt.

Eine Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt je nach Vertrag Schäden ab, die Sie dem Kunden durch Ihre Arbeit verursachen. Ob Sie sie brauchen und in welchem Umfang, hängt vom Mandat und von den Vorgaben im Vertrag ab. Werden Sie als Geschäftsführer bestellt oder erhalten Sie Prokura, wächst die Verantwortung: Ein Geschäftsführer muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden und haftet der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen. Fragen Sie in diesem Fall, ob Sie in die D&O-Versicherung des Kunden aufgenommen werden.

Als Unternehmer stellen Sie Ihre Rechnungen in der Regel mit Umsatzsteuer und mit den gesetzlichen Pflichtangaben aus. Für sehr kleine Umsätze gibt es die Kleinunternehmerregelung, die bei Vollzeit-Mandaten aber selten passt. Ob und wann Sie elektronische Rechnungen ausstellen müssen und wie Rechnungen an Kunden im Ausland aussehen, klärt Ihr Steuerberater.

## Interim Manager Vertrag: was darin geregelt sein sollte

Arbeiten Sie über einen Partner, gibt es häufig zwei Ebenen: einen Rahmenvertrag mit diesem Partner und einen Projektvertrag für den einzelnen Einsatz. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob diese Punkte klar geregelt sind:

- Leistungsbeschreibung: Ziel des Mandats, Ihre Rolle, Ihre Befugnisse und an wen Sie berichten.
- Laufzeit und Kündigung: Beginn, geplantes Ende, Verlängerung und Kündigungsfristen auf beiden Seiten.
- Tagessatz und Abrechnung: wie Tage erfasst, nachgewiesen und abgerechnet werden und wann die Rechnung fällig ist.
- Reisekosten: welche Fahrten, Übernachtungen und Spesen der Kunde übernimmt und wie sie abgerechnet werden.
- Vertraulichkeit: welche Informationen geschützt sind und wie lange die Pflicht nach dem Einsatz gilt.
- Haftung und Versicherung: Haftungsgrenzen, geforderte Versicherungen und als Geschäftsführer die D&O-Deckung.

Achten Sie auch darauf, dass der Vertrag zu Ihrer Selbstständigkeit passt. Regelungen wie ein fester Urlaubsanspruch oder eine Pflicht, Weisungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort zu folgen, gehören in einen Arbeitsvertrag, nicht in den Dienstvertrag eines Selbstständigen.

## Was Sie vor dem ersten Einsatz klären sollten

Aus dem ersten Termin beim Steuerberater holen Sie mehr heraus, wenn Sie mit konkreten Fragen kommen. Diese betreffen fast jeden, der aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit wechselt:

- Arbeite ich besser als Einzelunternehmer oder über eine eigene GmbH, bei meinen erwarteten Einnahmen und Kosten?
- Ist meine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf, und muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Bin ich als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig, wenn ich lange für nur einen Kunden arbeite?
- Bleibe ich freiwillig gesetzlich krankenversichert oder wechsle ich in die private Versicherung, und wie sichere ich ein Krankentagegeld ab?
- Sollten mein Kunde oder ich vor dem Einsatz ein Statusfeststellungsverfahren beantragen?
- Wie bilde ich eine Rücklage für Steuern, Versicherungen und Zeiten ohne Projekt?

## Was Interim Management Ihnen zusätzlich bringt

Auf der anderen Seite steht eine Freiheit, die eine Festanstellung kaum bietet. Sie wählen Projekte, die zu Ihrem Fachgebiet passen, und können ablehnen, was nicht passt. Ergebnisse sehen Sie nach Wochen: eine stabile Linie, ein bestandenes Kundenaudit, ein gelungener Serienanlauf (SOP).

Jedes Projekt führt Sie in ein anderes Werk, ein anderes Unternehmen und oft in eine andere Branche. Das Portfolio, das so entsteht, überzeugt neue Kunden mehr als eine lange Karriere in einem einzigen Unternehmen. Die Vergütung hängt vom Projekt ab und wird vor dem Start vereinbart. Wie sich der Tagessatz zusammensetzt, lesen Sie im Artikel zum [Interim Manager Gehalt](https://interimmanager-werden.de/blog/interim-manager-gehalt/).

Viele Interim-Experten wechseln zwischen beiden Modellen. Manche nehmen nach Jahren mit Projekten wieder eine feste Position an, andere kehren nach einer Festanstellung ins Interim Management zurück. Die Entscheidung muss nicht endgültig sein.

> Als Interim-Experte bestimmen Sie selbst, wo und woran Sie arbeiten.
>
> GQ interim, gqinterim.sk/kariera (übersetzt)

## Passt Interim zu Ihnen?

Wenn Sie die meisten Punkte mit Ja beantworten, passt die Interim-Arbeit wahrscheinlich zu Ihnen:

- Sie haben viele Jahre Erfahrung in Produktion, Qualität, Logistik, Einkauf oder einem anderen Bereich, in dem Sie schnell Ergebnisse liefern.
- Sie kommen in einem fremden Umfeld zurecht und finden sich in den ersten Wochen ohne lange Einarbeitung ein.
- Sie haben eine finanzielle Rücklage für Zeiten ohne Projekt.
- Reisen und Arbeit fern vom Wohnort stören Sie nicht.
- Sie sind bereit, Versicherungen, Buchführung und Verträge selbst oder mit einem Steuerberater zu regeln.
- Abwechslung und ein klares Mandat reizen Sie mehr als eine langfristige Rolle in einem Unternehmen.

Mit GQ interim binden Sie sich nicht langfristig. Die Form der Zusammenarbeit vereinbaren wir vor jedem Projekt, Sie entscheiden also jedes Mal neu. Wenn Sie noch am Anfang stehen, lesen Sie den Artikel [Interim Manager werden](https://interimmanager-werden.de/blog/interim-manager-werden/) oder machen Sie den [Selbsttest](https://interimmanager-werden.de/test/).

Wenn Sie von Projekten in Ihrem Fachgebiet erfahren möchten, [registrieren Sie sich in der Expertendatenbank](https://interimmanager-werden.de/#registracia). Das Profil ist kostenlos, und Sie erfahren zuerst von neuen Projekten.

## Häufige Fragen

### Interim oder Festanstellung: was ist besser?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Die Festanstellung gibt Ihnen ein regelmäßiges Gehalt, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz. Interim Management gibt Ihnen die Wahl der Projekte und abwechslungsreiche Arbeit, Versicherungen, Rücklage und Risiko tragen Sie aber selbst.

### Was regelt ein Interim Manager Vertrag?

Üblich ist ein Dienstvertrag. Er beschreibt die Leistung, die Laufzeit und die Kündigung, den Tagessatz und die Abrechnung, die Reisekosten, die Vertraulichkeit und die Haftung. Oft gibt es zusätzlich einen Rahmenvertrag mit dem Partner, über den Sie das Projekt bekommen.

### Ist ein Interim Manager scheinselbstständig?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Sie im Einsatz weisungsgebunden und in die Organisation des Kunden eingegliedert sind (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Verbindlich klärt das die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren, auch schon vor Beginn des Einsatzes.

### Ist ein Interim Manager Freiberufler?

Nicht unbedingt. Freiberuflich im Sinne von § 18 EStG sind die dort genannten Katalogberufe und ihnen ähnliche Berufe. Ob Ihre Tätigkeit dazugehört oder ein Gewerbe ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Eine GmbH gilt steuerlich immer als Gewerbebetrieb.

### Hat ein Interim Manager Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?

Als Selbstständiger in der Regel nicht. Tage ohne Arbeit stellen Sie nicht in Rechnung, und bei Krankheit greift nur Ihre eigene Absicherung, etwa ein Krankentagegeld. Planen Sie deshalb eine Rücklage ein und prüfen Sie die Regeln zu Laufzeit und Kündigung vor der Unterschrift.

### Muss ich mich bei GQ interim langfristig binden?

Nein. Die Form der Zusammenarbeit vereinbaren wir vor jedem Projekt, und Sie entscheiden, an welchem Mandat Sie arbeiten.

## Registrierung und Kontakt

- Registrierungsformular: https://interimmanager-werden.de/#registracia (kostenlos, ohne Lebenslauf)
- Profil direkt in ENGINE anlegen (auf Englisch): https://www.gqinterim.com/e/sign-up
- Offene Projekte: https://www.gqinterim.com/e/projects/
- E-Mail: contact@gqinterim.com
- Telefon: +43 720 881 792
- GQsystems, a.s., Kasalova 581/27, 949 01 Nitra, Slowakische Republik